Nach der Entscheidung der Freien Wähler, sich 1998 erstmals an der Bayerischen Landtagswahl zu beteiligen, wurde die organisierte Wählergruppe "FW FREIE WÄHLER Bayern e.V" (FW-Wählergruppe) gegründet. Um dem Landeswahlgesetz zu entsprechen, gehören diesem Verein nur natürliche Personen als Mitglieder an.